Neues Hochwasserschutzgesetz – Ölheizungen weiterhin gestattetFr. 14.07.2017
Das neue Hochwasserschutzgesetz wurde kürzlich erlassen und es bringt gute Nachrichten für alle Ölheizungsbesitzer in überschwemmungsgefährdeten Gebieten, denn der Unterhalt einer Ölheizung ist in betreffenden Gebieten weiterhin gestattet. Die Voraussetzung dafür ist eine Nachrüstung, die die Tankanlage hochwassersicher macht.
Welche Varianten zur Nachrüstung gibt es?
1. Der Raum, in dem sich die Tankanlage befindet, z.B. im Keller, muss gegen das Eindringen von Wasser gesichert werden. Hierbei werden Fenster, Türen und Luftschächte so abgedichtet, dass kein Wasser eintreten kann.
oder
2. Die Tankanlage muss sicher im Boden des Aufstellraums verankert werden, sodass selbst bei vollständiger Überflutung der Tank in keinem Fall aufschwimmen und folglich Öl austreten kann. Neue Tankanlagen sind teilweise serienmäßig mit diesem Hochwasserschutz versehen.
Wann tritt das Gesetz in Kraft und in welchem Zeitraum muss nachgerüstet werden?
Das neue Hochwasserschutzgesetz tritt bis Anfang kommenden Jahres in Kraft. Ölheizungen müssen dann innerhalb von 5 Jahren so nachgerüstet werden, dass sie hochwassersicher sind. Steht das betreffende Haus in einem Risikogebiet hinter Hochwasserschutzeinrichtungen, dann hat der Eigentümer sogar 15 Jahre Zeit für die Nachrüstung und muss dies auch nur dann vornehmen, wenn diese Maßnahme wirtschaftlich zu vertreten ist.
Adrian Willing, Geschäftsführer der IWO, gibt zu dieser Thematik an: „Das neue Hochwasserschutzgesetz erlaubt auch weiterhin Modernisierungen von bestehenden Ölheizungen und Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten“. Folglich können nicht nur bestehende Ölheizungen weiter betrieben werden, sondern auch ältere Heizanlagen für eine höhere Energieeffizienz modernisiert werden. Alle Modernisierungsmaßnahmen (z.B. eine Anlage mit Öl-Brennwerttechnik), müssen jedoch hochwassersicher se
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