Behälter, die durch eine Rohrleitung kommunizierend miteinander verbunden sind, gelten als eine Anlage und nicht als 2 oder mehr Anlagen. Die verbundenen Behälter werden somit auch als eine einzige Anlage bei Prüfungen beachtet. Das Volumen der Anlage ergibt sich aus der Summe der einzelnen Volumen der einzelnen Behälter.