ADR
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.
Die Neufassung des ADR 2007 vom 28. August 2007 (BGBl. II S. 1399 mit Anlageband) ist in der Kontextspalte zum Download bereitgestellt. Diese Neufassung berücksichtigt auch das Fehlerverzeichnis 1 vom 25. Juni 2007 (BGBl. II S. 865).
Außerdem ist das Gesetz zu dem Protokoll vom 28. Oktober 1993 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 12. Dezember 2007 (BGBl. II S. 1950) zum Download bereitgestellt.
Zum 01.01.2009 sind Änderungen zum ADR in Kraft getreten. Diese sind in der 19. ADR-Änderungsverordnung vom 11.09.2008 (BGBl. II S. 942) enthalten.
Die UNECE hat mit dem Dokument ECE/TRANS/185/Corr.2 das Corrigendum 2 zum ADR 2007 bekannt gegeben. Die deutsche Übersetzung dazu enthält jedoch nur die die deutsche Fassung betreffenden Fehler. Gleichzeitig wird ein Fehlerverzeichnis zur 19. ADR-Änderungsverordnung (ADR 2009) bekannt gegeben.
Die Verkündung einer Neufassung des ADR 2009 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Die Neufassung wird voraussichtlich Anfang Mai 2009 verfügbar sein.