Bei Heizöllageranlagen, die nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden, sind Stilllegungsarbeiten
erforderlich.
- Heizöllageranlage und Rohrleitungen müssen dazu entsprechend gereinigt werden
- Heizöllageranlage und Rohrleitungen müssen dauerhaft gegen unbeabsichtigtes Befüllen gesichert werden
Stilllegungsarbeiten sollten im Regelfall einem Fachbetrieb übertragen werden, da dieser wie auch bei der Instandsetzung und Mängelbeseitigung über die notwendige Sachkunde verfügt und eine ordnungsgemäße Entsorgung von Ölresten und Ölschlämmen gewährleistet. Bei Anlagen mit einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Liter besteht ohnehin Fachbetriebspflicht. Die Wasserbehörde Ihres Landkreises / Ihrer kreisfreien Stadt ist über die Stilllegung zu informieren.
Stillgelegte prüfpflichtige Anlagen sind von einem Sachverständigen daraufhin zu prüfen,
- ob die Anlage entleert und gereinigt ist
- ob Befüllstutzen abgebaut oder gegen irrtümliche Nutzung gesichert sind
- ob Anhaltspunkte für eine Bodenund Grundwasserverunreinigung vorliegen
Sollten Sie sich wieder für die Inbetriebnahme stillgelegter Heizöltanks entscheiden, ist vorher der ordnungsgemäße Zustand durch einen Sachverständigen zu prüfen.