Die Befüllung von Behältern bzw. Tankanlagen mit einem Gesamtvolumen von über 1.000 Litern darf nur in Verbindung mit einer Überfüllsicherung erfolgen, die rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Flüssigkeitsstandes den Füllvorgang selbsttätig unterbricht. Der Grenzwertgeber der Tankanlage bildet in Verbindung mit der selbsttätig schließenden Abfüllsicherung des Tankwagens die gesetzlich vorgeschriebene Überfüllsicherung.
Der Anschluss des Grenzwertgebers ist dem zugehörigen Füllstutzen der Tankanlage eindeutig zuzuordnen. Bei miteinander verbundenen Öllagerbehältern wird der Einbauort des Grenzwertgebers durch eine behördlich benannte Prüfstelle festgelegt. Bei bauartzugelassenen oder mit Prüfzeichen versehenen Öllagerbehältern sind der Ort und die Einstellung des Grenzwertgebers Gegenstand der Zulassung und dürfen nur nach diesen Maßgaben, die den Herstellerunterlagen zu entnehmen sind, eingebaut werden. Bei Batterietankanlagen mit einer gemeinsamen oberen Füllleitung ist der Grenzwertgeber, in Füllrichtung gesehen, auf dem ersten Tank zu installieren. Bei älteren Batterietankanlagen mit einer gemeinsamen unteren Füllleitung ist der Grenzwertgeber, in Füllrichtung gesehen, auf dem letzten Tank zu installieren.
Der Grenzwertgeber funktioniert nach dem Prinzip eines temperaturabhängigen elektrischen Widerstands (Kaltleiter). Er wird vor dem Befüllvorgang elektrisch angeschlossen und erwärmt sich. Erreicht der Füllstand im Tank die eingestellte maximal zulässige Höhe, wird der Kaltleiter vom Heizöl abgekühlt, wodurch sein elektrischer Widerstand sehr schnell abnimmt. Der ansteigende elektrische Strom erzeugt ein Signal, das den Befüllvorgang
automatisch beendet.
Wichtiger Tipp: Der Kaltleiter ist von einer Schutzhülse umgeben. Bei Grenzwertgebern alter Bauart (vor 1984) war diese Hülse mit Bohrungen versehen, damit das Heizöl in die Hülse gelangen konnte. Da diese Bohrungen durch Ablagerungen verstopfen können und ein sicheres Ansprechen des Grenzwertgebers dann nicht mehr gewährleistet ist, werden Grenzwertgeber heute nur noch mit einer funktionssicheren, geschlitzten Schutzhülse angeboten. Grenzwertgeber alter Bauart sollten zur Vermeidung von Überfüllschäden möglichst vor der nächsten Heizöllieferung durch einen Fachbetrieb gegen einen Grenzwertgeber mit geschlitzter Hülse ausgetauscht werden.
Tankreinigung24, den Grenzwertgeber regelmäßig, zumindest aber im Rahmen einer Tankinspektion und bzw. Tankreinigung, auf seinen Zustand und seine Funktion überprüfen zu lassen.