Moderne Leckanzeigegeräte erzeugen im Kontrollraum einen Unterdruck. Wird eine Wandung schadhaft, bricht dieser Unterdruck zusammen, und der Alarm wird ausgelöst. Darüber hinaus gibt es auch Systeme mit Überdruck
und Inertgasen (Schutzgasen). Sehr weit verbreitet sind Leckanzeigegeräte, die den Überwachungsraum mittels einer Kontrollflüssigkeit überwachen. Oberhalb des Tanks angeordnet befindet sich ein Ausgleichsbehälter, der mit dem Überwachungsraum verbunden ist. Wird eine Wandung beschädigt, läuft die Flüssigkeit aus und der Füllstand im Ausgleichsbehälter sinkt ab. Dies wird durch einen Geber registriert, der die Leckage durch einen optischen und akustischen Alarm anzeigt. Durch die Umstellung der Wassergefährdungsklasse (alle Flüssigkeiten außer Wasser sind mindestens WGK 1) stehen zukünftig nur noch Druck- oder Vakuumüberwachungen für die unterirdische Lagerung zur Verfügung. Im Sinne des Bestandsschutzes bleiben die bislang eingebauten Leckanzeigegeräte aber bis auf weiteres zulässig.
