Als Druckbehälter werden Behälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 0,1 bar bezeichnet.
Behälter für tiefkalte Gase gelten bereits bei einem zulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 0,01 bar als Druckbehälter.
Druckbehälter können in Bezug auf die Funktion wie folgt eingeteilt werden:
- Lagerbehälter für Gase (Flüssiggaslagerbehälter, verflüssigte tiefkalt gelagerte Gase),
Druckluftbehälter
- Silos mit Druckluftbeaufschlagung zur pneumatischen Förderung von körnigen Gütern (Silobehälter auf LKW)
- Druckspeicherbehälter (Hydraulikspeicher, Membranausdehnungsbehälter),
Erhitzer in einer Thermalölanlage
- Abscheider, Sammler, Filter (Wasserabscheider)
- Wärmeübertrager (Kondensatoren, Verflüssiger)
- Verfahrenstechnische Behälter und Apparate (Rührwerksbehälter, Kolonnen)
- beheizte oder gekühlte Druckbehälter als Bestandteil einer Anlage (z. B. dampfbeheizte Zylinder in der Papierherstellung, Plattenfroster)