Einschränkungen für die schwimmende Entnahme sind für folgende Fälle zu beachten:
- Bei Tankanlagen, die durch Streben oder Einbuchtungen versteift sind, kann sich der Schwimmer auflegen, so dass kein Heizöl angesaugt werden kann, obwohl der Tank ausreichend gefüllt ist. Ggf. kann aber der Schwimmer an einer Schiene geführt werden.
- Bei Batterietankanlagen, die durch Fußventile hydraulisch getrennt sind (nicht kommunizierend), sind die Fußventile Bestandteil der Bauartzulassung. Die hydraulische Trennung muss aufrechterhalten werden.