Frei stehende Tankanlagen wie beispielsweise der Oberirdischer Tank / Zylindrisch werden überwiegend im gewerblichen Bereich eingesetzt. Aufgrund der dort üblichen größeren Lagermengen kommen überwiegend Behälter aus Stahl (zylindrische Stahltanks in liegender oder stehender Ausführung nach DIN 6616, DIN 6618, DIN 6623, DIN 6624), einwandig im Auffangraum oder doppelwandig, zum Einsatz.
Auffangräume im Freien müssen mit einer Einrichtung zur Entfernung von Wasser versehen sein (s.a. TRbF 20). Von brennbaren Baustoffen sollte diese Tankanlage mindestens 10 m, vom Nachbargrundstück mindestens 2,5 m entfernt sein. Die Tankanlage darf nicht dem allgemeinen Verkehr zugänglich sein. Bei frei stehenden Tankanlagen ist die in der DIN 4755 vorgegebene frostfreie Lagerung von Heizöl EL nicht gegeben. Zur Vermeidung von Anlagenstörungen infolge von Paraffinausscheidungen sollten eine Tankheizung sowie eine Begleitheizung der Heizölleitungen zwischen Tank und Brenner vorgesehen werden.
In Sonderfällen, z. B. bei frei stehenden Tankanlagen auf Baustellen, kann der Brennstoffhandel ggf. einen Brennstoff mit besonderem Kälteverhalten liefern. Dieser Brennstoff ist dann allerdings teurer
als „normales“ Heizöl EL.