Ein Behälter gilt als unterirdisch, wenn er ganz oder teilweise von Erdreich bedeckt ist, daher wird er auch als Erdtank bezeichnet. Für eine fachgerechte Installation sollte die Erdüberdeckung mindestens 80 cm betragen und die Isolierung der Anschlüsse und Armaturen im Domschacht gegen Kälte berücksichtigt werden.
Erdtanks gibt es aus Stahl und GFK (vereinzelt noch aus Beton). Sie verfügen über eine Einstiegsöffnung, die eine Kontrolle und Reinigung erleichtert, und müssen doppelwandig ausgeführt werden. Der Zwischenraum zwischen den beiden Wandungen dient der Überwachung des Tanks. Die Doppelwandigkeit ist auch durch eine Leckschutzauskleidung mittels einer Kunststoff-Innenhülle gegeben, ältere einwandige Tankanlagen können somit vorschriftsgerecht nachgerüstet werden. Sollte eine der Wandungen schadhaft werden, so führt dies automatisch zu einer Alarmmeldung durch das Leckanzeigegerät. Ein Auslaufen des Heizöls wird durch die zweite, noch intakte Wandung sicher verhindert.
Ein Erdtank kann an nahezu beliebiger Stelle im Erdreich eingebracht werden, z. B. unter der Auffahrt oder im Vorgarten. Wenn in der Bauartzulassung oder dem Prüfbescheid keine abweichenden Maße genannt werden, sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- zu Gebäuden und Nachbargrundstücken 1 m
- zu öffentlichen Versorgungsleitungen 1 m. Dieser Abstand gilt auch für unterirdische Heizölleitungen.
Geringere Abstände sind mit Erlaubnis des Versorgungsunternehmens zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass eine Gefährdung der Versorgungsleitung ausgeschlossen ist
- zu anderen unterirdischen Lagerbehältern 40 cm
Besonders für einen Neubau ist der Erdtank eine kostengünstige Lösung, da kein Raum für den Lagerbehälter vorgesehen werden muss und die Kosten für Einbringung und Installation im Zuge der Erdarbeiten in der Regel günstig sind. Ein Erdtank kann auch in Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel ins Erdreich eingebracht werden, er muss dann mit mindestens 1,3facher Sicherheit gegen Aufschwimmen in leerem Zustand gesichert sein.
Im Domschacht des Erdtanks befindet sich eine Einstiegsöffnung. Die lichte Weite des Domschachts muss mindestens einen Meter betragen und mindestens 20 cm größer als die Einstiegsöffnung sein. Der Domschacht muss flüssigkeitsdicht sein und wird daher in aller Regel schon ab Werk mit dem Tankbehälter verschweißt oder laminiert, auch darf keine Entwässerungsleitung angeschlossen werden. Zudem muss er so abgedeckt und eingefasst werden, dass kein Oberflächenwasser zulaufen kann. Eine Entlüftung der Tankanlage in den Domschacht ist nicht zulässig. Eine werkseitige Wärmedämmung des Domschachts und des Domdeckels ist vorteilhaft.
Bevor der Erdtank ins Erdreich eingelassen und in Betrieb genommen wird, muss die Unversehrtheit des Tanks und der Tankisolierung von einem Sachkundigen eines Fachbetriebs festgestellt und bescheinigt werden.
Nach der Inbetriebnahme betragen die Fristen für wiederkehrende Prüfungen 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten 21/2 Jahre. Außerdem ist der Tank bei wesentlichen Änderungen, bei einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung, bei einer Wiederinbetriebnahme und bei einer Besorgnis der Wassergefährdung zu prüfen. Der Anlagenbetreiber muss die Prüffristen ohne besondere Aufforderung einhalten. Im Rahmen von Wartungsverträgen der Tankanlage übernimmt diese Terminüberwachung in der Regel ein nach Wasserhaushaltsgesetz zugelassener Fachbetrieb.
Vorzüge und Eigenschaften:
- Nur noch geringer Platzbedarf für die Heizungsanlage im Haus.
- Doppelwandige Ausführung aus Stahl oder GFK und permanente Überwachung durch ein Leckanzeigegerät bieten einen hohen Sicherheitsstandard.
- Spezielle Konstruktionen und Verankerungen ermöglichen den Einsatz bei hohem Grundwasserstand sowie in Hochwasser gefährdeten Gebieten.