In der Regel liegt das Ende der Leitung (am Brenner) tiefer als der mögliche höchste Flüssigkeitsspiegel im Tank. In diesen Fällen ist bei einer Undichtigkeit an den Leitungsanschlüssen ein Aushebern des Tanks möglich. Dies wird verhindert mit einem entsprechenden Antiheberventil. Das für die Prüfungen zuständige Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass ein fehlender Heberschutz als erheblicher Mangel einzustufen ist.
Oftmals ist noch eine Rücklaufleitung vorhanden. Diese ist grundsätzlich zulässig, birgt aber, insbesondere bei Batterietanks, bestimmte Gefahren. Technisch ist diese Leitung in der Regel nicht notwendig. Deshalb wird empfohlen, auf diese zu verzichten und auf Einrohrsystem umzurüsten.
Alle Leitungen sollten frei sichtbar verlegt sein. Eine Verlegung im Boden ist nicht zulässig.