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Pflichten des Betreibers - Funktionskontrollen

Als Pflicht des Betreibers gilt die Funktionskontrolle des Leckanzeigers (optischer und akustischer Alarm) bei doppelwandigen Tanks. Sind Sie selbst nicht hinreichend fachkundig, sollten Sie zur Ergänzung einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Fachbetrieb abschließen. Fachbetriebe in Ihrer Nähe können Ihnen Ihre Heizöllieferanten oder die Sachverständigenorganisationen nennen.
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