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Pflichten des Betreibers - Mängelbehebung

Mängel an einer Heizöllageranlage sind unverzüglich zu beheben. Bei Anlagen über 10.000 Liter Tankvolumen dürfen diese Arbeiten nur durch einen anerkannten Fachbetrieb nach §19 l WHG durchgeführt werden. Dieser verfügt über geschultes Personal und gewährleistet damit eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
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