Mängel an einer Heizöllageranlage sind unverzüglich zu beheben. Bei Anlagen über 10.000 Liter Tankvolumen dürfen diese Arbeiten nur durch einen anerkannten Fachbetrieb nach §19 l WHG durchgeführt werden. Dieser verfügt über geschultes Personal und gewährleistet damit eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.