Im Heizungsraum bzw. im Nahbereich hinter einer schwellen losen Tür darf kein ungesicherter Bodeneinlauf (Gully, offener Rohrkanal o. ä.) sein.
Wenn es örtlich möglich ist, können solche Stellen z. B. durch eine Schwelle (Aufkantung) von einigen cm Höhe gegen einlaufendes Heizöl abgegrenzt werden. Ansonsten müssten solche Öffnungen beseitigt werden.
Bodeneinläufe mit eingebauter selbsttätiger Ölsperre (Schwimmerprinzip) müssen funktionsfähig sein.
Kunststofftanks, die im Heizungsraum aufgestellt sind, müssen vom Heizkessel einen Abstand von mindestens 1 m haben oder es muss ein Strahlungsschutz trennend integriert sein.