Pflichten des Betreibers - Regelmäßige Kontrollen durch den Betreiber
Durch regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen (empfohlen in Abständen von maximal 3 – 4 Monaten) hat auch der Betreiber selbst für die Betriebssicherheit seiner Heizöltankanlage zu sorgen. Dazu muss der Auffangraum frei und einsehbar sein.