Für das Aufstellen und Einbauen von Heizöllageranlagen mit einem Gesamtlagerinhalt von mehr als 10.000 Liter besteht Fachbetriebspflicht, das heißt es dürfen nur solche Tankschutzbetriebe beauftragt werden, die sich als Fachbetrieb nach §19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufweisen können.