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Pflichten des Betreibers - Sichtkontrollen

Betreiber sollten ihre Lagerbehälter in regelmäßigen Abständen Sichtkontrollen unterziehen.
Diese Sichtkontrollen sollten auf folgende Punkte erfolgen:

  • Dichtheit des Heizöltanks, der Heizöl führenden Rohrleitungen sowie der Befüll- und Entlüftungsleitungen
  • Korrosion der Tankaußenwände bei Stahltanks
  • Risse, Setzungen, beschädigte oder fehlende Beschichtungen im Auffangraum
  • Ordnungsgemäßen Zustand aller Anlagenteile, z. B. ob sich Verschraubungen gelockert haben
  • Schutz der Austrittsöffnung der Lüftungsleitung gegen das Eindringen von z. B. Regenwasser
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